Die Kampagne des Investors Henning Strauss gegen die Windkraftanlagen im Windvorranggebiet Nr. 2-304 (Horstberg) verurteilt der BUND Kreisverband Main-Kinzig aufs Schärfste. Weder das Land Hessen, noch Hessenforst oder Oersted müssen handeln, sondern der Investor Henning Strauss. Wenn Strauss glaubt, dass die über 3 km entfernten Windräder auf dem Horstberg, die man vom Kurgebiet weder sehen noch hören kann, seinen geplanten Kur- und Heilwald stören, dann sollte er umplanen und seine Pläne endlich der Öffentlichkeit vorlegen.
Eines sollten sich der Investor Strauss und die Stadt Bad Orb klarmachen: Der Wald kann nur erhalten werden, wenn die Energiewende gelingt. Nicht die Windenergie zerstört den Wald, sondern der ungebremste Klimawandel, der bereits jetzt verheerende Folgen verursacht.
Wie schlimm es bereits jetzt um unsere Wälder steht, zeigt u.a. der hessische Waldzustandsbericht 2024. Selbst alte Buchen und Eichen sind durch den Klimawandel mittlerweile stark geschädigt und nur noch wenige Bäume weisen keine Schäden auf.
Um eine Klimakatastrophe mit noch schlimmeren Folgen zu verhindern ist die Energiewende alternativlos. Wichtigste Säule der Energiewende ist die Windenergie. Es wurde gesetzlich geregelt, dass von den Bundesländern Windvorrangsgebiete festzulegen sind. Ziel sollte sein, ca. 2% der Landesflächen als Windvorranggebiete auszuweisen.
In Hessen wurde der Regionalplan Südhessen 2010 um den Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) ergänzt. Entsprechend den Vorgaben des Landesentwicklungsplans sollten im TPEE Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie in einer Größenordnung von 2 Prozent der Fläche des Regierungsbezirks festgelegt werden. Der erste Entwurf des TPEE wurde in 2013 erstellt. In 2016 und 2019 wurde der Plan überarbeitet und u.a. einige Flächen gestrichen. In 2019 hat die Regionale Planungsversammlung den TPEE beschlossen und der Hessischen Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt, was in 2020 erfolgte.
Alle Entwürfe des TPEE wurden offengelegt und die Träger öffenlicher Belange, inklusive der betroffenen Kommunen, beteiligt. Auch alle Bürger, inklusive Windkraftgegner, konnten Anregungen und Bedenken vorbringen.
Die Aussagen von Bürgermeister Tobias Weisbecker (CDU) und Investor Henning Strauss, dass es die Planung eines Kur- und Heilwaldes schon länger gäbe als das Windvorranggebiet Nr. 2-304 (Horstberg), also schon vor 2013, ist offensichtlich falsch. Ebenso falsch ist die Behauptung, die Stadt Bad Orb und die Bürger seien nicht in die Planung des TPEE eingebunden worden.
Die Windräder in allen Windvorranggebieten, auch in Bad Orb, müssen unbedingt gebaut werden. Sie entsprechen den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben und den verbindlichen Plänen, wie dem Landesentwicklungsplan, dem Regionalplan Südhessen, dem Regionalen Flächennutzungsplan 2010 und dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 sowie den Beschlüssen der politischen Gremien auf Bezirks- und Landesebene.
Hessenforst und die Firma Oersted setzen diese Planungen und Beschlüsse der gewählten politisch Verantwortlichen des Regierungsbezirks Darmstadt und des Landes Hessen um.
Die Anzeigenkampagne des Investors Strauss gegen Hessenforst und Oersted, mit einer Fristsetzung die Pläne zur Errichtung der Windräder einzustellen, ist deshalb ein Angriff auf unseren Rechtsstaat und ist daher völlig inakzeptabel und aufs Schärfte zu verurteilen.
Diese übergeordeten rechtsverbindlichen Regelungen, Pläne und Beschlüsse sind auch von der Stadt Bad Orb und dem Investor Henning Strauss zu beachten und einzuhalten.
Die übergeordneten Planungen waren und sind der Stadt Bad Orb bekannt. Daher ist es unverständlich, dass die Vorplanung des Kur- und Heilwaldes durch Investor Henning Strauss trotzdem am Horstberg erfolgte.
Es stellt sich auch die Frage, ob die steilen Hänge des Horstbergs mit einem Höhenunterschied von mehr als 240m über dem Kurgebiet zum "Waldbaden" für Kur- und Rehapatienten geeignet sind.
Die Windvorrangfläche ist mehr als 3 km vom Kurviertel entfernt. Störungen durch die Windräder sind aus Sicht des BUND nicht zu erwarten.
Daher stellt sich die Frage, warum der an das Kurviertel angrenzende untere Waldbereich am Horstberg nicht für "Waldbaden" geeignet sein soll. Investor Strauss hat seine Pläne noch nicht vorgelegt und die Bevölkerung wurde nicht informiert und beteiligt, wie dies bei der Erstellung des TPEE durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgte.
Falls aus irgendwelchen Gründen der untere, leicht begehbare Bereich des Horstbergs nicht gewollt wird, dann gibt es einige andere Bereiche im großflächigen Wald von Bad Orb, wo man einen Kur- und Heilwald einrichten könnte.
Wenn die Energiewende nicht gelingen sollte, wird ein "Waldbaden" in einigen Jahren nicht mehr möglich sein, da es dann in Bad Orb keinen Wald in der heutigen Form mehr geben wird. Wie es dann bei uns voraussichtlich aussehen wird, kann man sich im Harz ansehen. "Waldbaden" ist dann nur noch virtuell möglich.