BUND Kreisverband Main-Kinzig

Rechtswidriges Vorgehen zu Lasten von Natur und Umwelt: BUND stellt Stoppantrag zum Bauvorhaben der dritten Halle in Hammersbach

11. Januar 2022 | Flächenverbrauch, Naturschutz

Mit einem Stoppantrag will der BUND Hessen ein Bauvorhaben zur Erweiterung des Gewerbegebiets Limes verhindern.

Bauarbeiten auf Freiflächen im Gewerbegebiet Limes. (Foto: Werner Neumann / BUND)

Pressemitteilung des BUND Hessen vom 11. Januar 2022

Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND Hessen) hat einen Stoppantrag gegen das Bauvorhaben der Dietz AG auf dem Gebiet der Westerweiterung des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Limes (ZWIGL) beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Dort wird seit Mitte November bester Boden abgefahren und durch Einbringen von Zement und Schotter dauerhaft zerstört. Der BUND Hessen hatte schon im November einen Widerspruch gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Teilbaugenehmigung eingelegt. Um die weitere Schaffung von Tatsachen zu vermeiden, wird nun gerichtlicher Eilrechtsschutz in Anspruch genommen. Ziel des Antrages des BUND ist, „dass gerichtlich festgestellt wird, dass zahlreiche Planungsschritte des ZWIGL schlicht rechtswidrig sind“, stellt das Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann fest. „Wir wollen die Bauarbeiten stoppen und veranlassen, dass die Schäden wieder rückgängig gemacht werden“. 

Dies fängt an mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des ZWIGL im Jahr 2016 zur Westerweiterung des Planungsgebietes. Weder war eine Satzungsänderung auf der Tagesordnung, noch wurde eine beschlossen. Zudem war die Abstimmung nicht einstimmig gefasst worden, wie es rechtlich geboten war. Dass danach eine Satzungsänderung öffentlich verkündet wurde, war dann ebenfalls rechtswidrig, weil eine solche ja nicht rechtskonform erfolgt war. Das bedeutet, dass der Zweckverband schon gar nicht berechtigt war, einen Bebauungsplan für die Westerweiterung zu erstellen. 

Aktuell zerstört nun die Dietz AG den wertvollen Boden, beeinträchtigt die Grundwasserneubildung, greift ohne Vorliegen von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen in den Naturschutz ein, und dies obwohl ihr nicht einmal alle Grundstücke gehören. Der Verbandsvorsitzende des ZWIGL, Michael Göllner behauptet, er habe dies erlaubt. Ein Beschluss der Verbandskammer des ZWIGL liegt dazu nicht vor. Gegen die Baumaßnahmen für die dritte Halle haben sich hingegen auch die Gemeindeparlamente der Kommunen Hammersbach, deren Bürgermeister ebenfalls Michael Göllner ist, und Limeshain ausgesprochen. Die Gemeindevertretung Hammersbach klagt gegen ihren Bürgermeister, damit er deren Beschlüsse umsetzt, um den Bau der dritten Halle zu verhindern. 

Planungsrechtlich gibt es ebenfalls keine rechtliche Grundlage für das Vorgehen. Denn ein vom Zweckverband im April mit der Dietz AG vereinbarter Kaufvertrag tritt erst mit dem Bebauungsplan in Kraft. Dieser kann erst rechtswirksam werden, wenn das Regierungspräsidium Darmstadt der Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans zustimmt. Auch hiergegen hat der BUND Hessen Einspruch eingelegt. Und die Gemeindevertretung Hammersbach verweigert Baumaßnahmen auf deren Grundstücken im Baugebiet.

Der Stoppantrag des BUND Hessen fügt sich in die Bestrebungen zur Verhinderung der dritten Halle ein: „Wir setzen uns gemeinsam mit der CDU-Grünen Koalition in Hammersbach, dem Regionalen Kreisbauernverband, dem Dekanat Büdinger Land der Evangelischen Kirche und der Bürgerinitiative Schatzboden dafür ein, dass eine weitere Umweltzerstörung von wertvollem Boden, Grundwasser und Trinkwasser gestoppt wird und Verstöße gegen den Naturschutz durch die Westerweiterung des Zweckverbandes unterbleiben“, stellte BUND Vorstand Neumann fest. 

Pressekontakt:
Dr. Werner Neumann, Mitglied im Landesvorstand | Tel.: 0172 667 38 15

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